§ 13 Domains, Hosting, E-Mail, Wartung und wiederkehrende Leistungen
Wer bei einer für den Kunden beschafften Domain als Registrant oder Domaininhaber eingetragen wird und welche Übertragungs- oder Nutzungsrechte gelten, muss im individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich festgelegt werden, wenn der Auftragnehmer selbst oder ein Dritter als Inhaber eingetragen werden soll. Eine dauerhafte Domaininhaberschaft des Auftragnehmers wird nicht allein durch diese AGB versteckt begründet.
Ist im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart, dass der Auftragnehmer oder ein Dritter Registrant bleibt, erhält der Kunde für den vereinbarten Zeitraum das dort festgelegte Nutzungsrecht. Zahlungen für Registrierung, Verlängerung, Hosting, DNS, SSL oder Verwaltung gelten ohne ausdrückliche Transfervereinbarung nicht automatisch als Kaufpreis für die Domain.
Ein Domaintransfer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, zwingenden Rechten, den Regeln des Registrars und der vollständigen Bereitstellung erforderlicher Registrantendaten. Tatsächlich anfallende Registrar- oder Transferkosten können weiterberechnet werden, soweit dies vereinbart ist.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit von ihm gewünschten Domainnamen verantwortlich, soweit keine gesonderte Marken-, Namens- oder Kennzeichenprüfung beauftragt wurde.
Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungsfristen von Hosting-, Domain-, E-Mail-, Wartungs-, Lizenz-, Monitoring- und Supportleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Eine automatische Zwölfmonatsverlängerung entsteht nicht allein aus diesen AGB, wenn sie im konkreten Vertragsdokument nicht hinreichend transparent vorgesehen ist.
Nach Vertragsende richtet sich eine technische Übergabe, Abschaltung oder Fortführung nach dem Angebot, den Rechten des Kunden, den Drittanbieterbedingungen und einer angemessenen Übergangsabwicklung.